Struktur und Erstellung von Umweltgesamtrechnungen
Die internationale Praxis bei der Erstellung von Umweltgesamtrechnungen beruht auf dem „System of Integrated Environmental and Economic Accounts“ (SEEA), dem integrierten System umweltökonomischer Gesamtrechnungen, das unterschiedliche umweltbezogene Satellitenkonten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen umfasst.
Für die Umweltgesamtrechnung in Österreich sind aktuell drei Kontenarten relevant:
Monetäre Konten
Schlüsseln Daten, die bereits in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen einfließen, nach bestimmten Kriterien weiter auf. Davon werden umweltrelevante Zahlungsströme zur Analyse der Auswirkungen der Umweltpolitik auf die Wirtschaft herangezogen. Diese umweltbezogenen, monetären Konten umfassen umweltbezogene Transfers, Umweltschutzausgaben und umweltorientierte Produktion und Dienstleistung.
Physische Konten
Erfassen jene Material- und Energieflüsse, die eine Volkswirtschaft in einer Periode durchlaufen sowie alle Materialbestände dieser Volkswirtschaft. Dementsprechend unterscheidet man zwischen Fluss- und Bestandsrechnungen.
Zu den physischen Flussrechnungen gehören in Österreich die Materialflussrechnung / -analyse, die Energiegesamtrechnung, die Luftemissionsrechnung, die Wassergesamt-rechnung und die Abfallgesamtrechnung. Physische Bestandsrechnungen werden derzeit in Österreich nicht gerechnet.
Hybride Konten
Bilanzierungssysteme für nachhaltige Entwicklung erfordern eine Erweiterung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, um die externen Umwelt- und Sozialkosten abbilden zu können.
Ein Instrument in diesem Sinne sind hybride Rechnungen (z.B. Integrierte NAMEA), deren Bezeichnung darauf zurückzuführen ist, dass in ihrem Rahmen Daten aus zwei unterschiedlichen Systemen, der Umwelt und der Wirtschaft, nach einer einheitlichen Klassifikation einander gegenübergestellt werden.
Neue Konten der Umweltgesamtrechnungen
Um den Anwendungsbereich der europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen zu erweitern und damit auch den Informationsbedarf des European Green Deals besser zu decken, sollen die Umweltgesamtrechnungen um drei zusätzliche Module erweitert werden.
Der aktuelle Entwurf zur Erweiterung der Verordnung 691/2011 umfasst die Module:
- Waldrechnungen (forest accounts)
- Ökosystemrechnungen (ecosystem accounts)
- Umweltbezogene Subventionen und ähnliche Transfers (environmental subsidies and similar transfer accounts)