Luftemissionsrechnung (Air Emissions Accounts)

Luftemissionsrechnungen (air emissions accounts = AEA) erfassen Ströme von gasförmigen Materialien und Partikel (sechs Treibhausgase einschließlich CO2 sowie sieben Luftschadstoffe), die von der Volkswirtschaft generiert und in die Atmosphäre abgegeben werden.

Photograph: chimney with smoke

Dazu gehören Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC), Methan (CH4), Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2 – insgesamt, klimawirksam: aus fossilen Quellen, aus sonstigen Quellen, klimaneutral: aus biogenen Quellen), Lachgas (N2O), Ammoniak (NH3), Feinstaub in Form von PM10 und PM2.5 sowie die fluorierten Gase (F-Gase), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), vollfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6)- Inklusive Stickstofftrifluorid (NF3).

AEA sind konzeptionell eingebettet in die umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Sie bieten eine detaillierte Aufgliederung nach 64 emittierenden Wirtschaftsbereichen plus der privaten Haushalte wie sie in der VGR abgegrenzt sind. In Übereinstimmung mit der VGR folgen die AEA dem Konzept der Gebietsansässigkeit (Inländerprinzip). Demzufolge sind Luftemissionen von gebietsansässigen ökonomischen Einheiten beinhaltet auch wenn diese außerhalb des Territoriums stattfinden (zum Beispiel gebietsansässige Fluglinien die im Rest der Welt operieren).

AEA ergänzen nationale Inventare zu Luftemissionen wie sie im Rahmen von internationalen Konventionen und Berichtspflichten etabliert sind: UNFCCC, CLRTAP und UNECE. Die Inventare folgen dem territorialen Konzept (Luftemissionen entstanden auf dem Territorium, unabhängig von der Herkunft des Verursachers - Inlandsprinzip) und sind gegliedert nach technisch abgegrenzten Emissionsquellen. Daraus folgt, dass die AEA Gesamtmengen von denen der nationalen Inventare abweichen. Daher werden die AEA Gesamtmengen mit den Inventaren durch sogenannte 'Übergangspositionen' abgestimmt.

Als Modul der umweltökonomischen Gesamtrechnungen sind die AEA gemäß der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen seit 2013 verpflichtend an Eurostat zu übermitteln.