Umweltschutzausgaben

Die Aufwendungen des öffentlichen und privaten Sektors für den Umweltschutz stellen einen wichtigen Aspekt ökologisch relevanter Aktivitäten einer Volkswirtschaft dar; die Höhe der nationalen Umweltschutzausgaben ist ein Indikator für die relative wirtschaftliche Bedeutung des Umweltschutzes. Niedrige Umweltschutzausgaben bedeuten allerdings nicht unbedingt, dass ein Land keinen wirksamen Umweltschutz betreibt.

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In der Umweltschutzausgabenrechnung (EPEA) werden die von gebietsansässigen Wirtschaftseinheiten für den Umweltschutz verwendeten Mittel quantitativ erfasst. Damit spiegelt die EPEA die Bemühungen der Gesellschaft und der Unternehmen zur Umsetzung des Verursacherprinzips wider.

Die Umweltschutzausgabenrechnung liefert wichtige Informationen über die Produktion und die Verwendung von Umweltschutzleistungen und trägt damit unmittelbar zur Festlegung und Umsetzung politischer Prioritäten der EU in Bezug auf Umweltschutz, Ressourcenmanagement und grünes Wachstum bei. Umweltschutz umfasst die Tätigkeiten, die direkt auf die Vermeidung, Verringerung und Beseitigung von Umweltverschmutzung und jeder anderen Beeinträchtigung der Umwelt abzielen.

Die nationalen Umweltschutzausgaben sind definiert als die Summe aus laufenden Umweltschutzausgaben und Umweltschutzinvestitionen eines Landes einschließlich der Nettofinanzierung dieser Leistungen mit der übrigen Welt. Sie vermitteln eine Vorstellung davon, wie viel Geld jeder Bereich direkt oder indirekt für Umweltschutzaktivitäten ausgibt, also nicht nur für Umweltschutzaktivitäten für den Eigenbedarf, sondern auch für den Erwerb von Umweltdienstleistungen anderer Wirtschaftseinheiten.

Der Erfassungsbereich der EPEA orientiert sich an der Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA). Die CEPA ist ein anerkannter internationaler Standard im Rahmen der internationalen Wirtschafts- und Sozialklassifikationen.

Die Umweltschutzausgabenrechnung ist Teil der europäischen Umweltgesamtrechnungen. Sie steht im Einklang mit dem internationalen statistischen Standardwerk „System of Environmental-Economic Accounting – Central Framework“ (SEEA CF 2012) und ist mit dem internationalen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (International System of National Accounts, SNA 2008) der Vereinten Nationen und seiner europäischen Entsprechung, dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), weitgehend vereinbar.

Die rechtliche Grundlage der europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen bildet die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen bzw. die. Verordnung (EU) Nr. 538/2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen. Danach sind die Mitgliedstaaten ab 2017 gesetzlich verpflichtet, EPEA-Daten an Eurostat zu übermitteln.

Diagramm mit Zeitreihe zu Umweltschutzausgaben von 1995 bis 2014
Abb.: Umweltschutzausgaben in Österreich