Neue Module der UGR
In der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen werden bereits Module angeführt, die zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission eingeführt werden können.
Ein aktueller Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 enthält drei neue Module, welche die umweltökonomischen Gesamtrechnungen erweitern sollen. Es handelt sich dabei um die Module Waldrechnungen (forest accounts), Ökosystemrechnungen (ecosystem accounts) sowie Rechnungen über Umweltbeihilfen und ähnliche Transfers (environmental subsidies and similar transfers).
Die vorrangige Zielsetzung dieser Verordnungsänderung ist es, den Anwendungsbereich der europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen zu erweitern und damit auch den Informationsbedarf des European Green Deals besser zu decken. Der Green Deal ist eine Wachstumsstrategie, die darauf abzielt, die EU in eine gerechte und wohlhabende Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu verwandeln.
Informationen und Daten aus den Umweltgesamtrechnungen werden unter anderem dazu verwendet, um Modellierungen und Prognosen zu erstellen, für die Ausarbeitung von Programmen und Maßnahmen und für die Berichterstattung über Umsetzung und Auswirkungen politischer Maßnahmen. Die neuen Module sollen dafür sorgen, dass besser integrierte Datensätze für diese Zwecke verfügbar sind.
Die drei neuen Module entsprechen internationalen statistischen Standards, wie etwa dem grundlegenden Rahmen des Systems der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen ( UN System of Environmental Economic Accounts, SEEA) und den SEEA-Ökosystemrechnungen und bauen auf diesen auf.
Der Rechtsakt zur Festlegung der neuen Module soll 2024, nach Abschluss des Rechtsverfahrens durch das Europäische Parlament und den Rat, in Kraft treten. Die nachfolgenden Informationen zeigen den aktuellen Stand bei der Ausarbeitung der Verordnungsänderung und können sich deshalb bis zum tatsächlichen in Kraft treten inhaltlich noch ändern.