Ökosystemleistungen und Umweltgüter

Bei Umweltgütern wie sauberer Luft, gesunden Wäldern, Biodiversität oder einer intakten Naturlandschaft handelt es sich um öffentliche Güter. Niemand kann von ihrer Nutzung ausgeschlossen werden, die Wirtschaftsteilnehmer:innen stehen in keinem Rivalitätsverhältnis zueinander und niemand muss für die Nutzung dieser Umweltgüter einen entsprechenden Preis bezahlen.

Foto Radfahrer zwischen Feldern mit Stadt im Hintergrund

Für diese Umweltgüter entsteht dadurch kein Markt, der Staat stellt sie mehr oder weniger gratis bereit, wodurch die Gefahr einer übermäßigen Nutzung, und damit der Verschlechterung der Qualität der Umweltgüter, gegeben ist. Darüber hinaus gibt es meist keine unmittelbaren negativen Konsequenzen für den Einzelnen, wenn Umweltgüter unverantwortlich genutzt werden, weswegen die Motivation, freiwillig zur Verbesserung der Umweltqualität beizutragen, oft gering ist.

Das Konzept der Ökosystemleistungen  hat seine Ursprünge in den 1970er- und 80er-Jahren und zielt darauf ab, das gesellschaftliche Bewusstsein für diese Leistungen der Natur, die einen Nutzen für den Menschen darstellen, zu schärfen sowie den Wert der Natur sichtbar zu machen und folglich zu schützen.

Die Basis dieser Leistungen bilden intakte Ökosysteme, deren Erhaltung und Erneuerung komplexen ökologischen Prozessen unterliegt. Als Folge inadäquater Nutzung können diese Prozesse beeinträchtigt werden und die Ökosysteme sind nicht mehr in der Lage die erwarteten Leistungen zu erbringen.

Durch die negativen Auswirkungen des globalen Ökosystemverlustes trotz völkerrechtlicher Verträge, sowie den zunehmenden Ressourcenverbrauch, fand das Konzept der ÖSL Eingang in die internationale umweltpolitische Agenda.

Mit den Verordnungen (EU) Nr. 691/2011 und 538/2014 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung europäischer Umweltgesamtrechnungen geschaffen. Die Erfassung von Ökosystemleistungen wird explizit in dieser  EU-VO als mögliches weiteres Modul erwähnt.

Seitens der SEEA (“System of Environmental-Economic Accounting“) der vereinten Nationen, gibt es bereits seit einigen Jahren Bestrebungen,  Ökosystemleistungen in die Systematik der Umweltgesamtrechnungen zu integrieren.

Einen  erster Schritt in der Entwicklung eines statistischen Rahmenwerkes zu Ökosystemrechnungen  stellt Band 2 „“Experimental Ecosystem Accounting (SEEA-EEA 2014)“ des SEEA dar, der sich mit den Ökosystemen und ihren Kapazitäten, für gegenwärtige und zukünftige Generationen Leistungen bereit zu stellen, befasst.  Neben Informationen zu allgemeinen Grundlagen  und Methodik zu Ökosystemrechnungen, enthält die Publikation auch Überlegungen zur monetären Bewertung von Ökosystemleistungen. Hier gibt es allerdings kritische Stimmen, da ein großer Teil des Wertes von Ökosystemleistungen keinen direkten Marktpreis hat und  Versuche, Näherungswerte zu verwenden, sich als äußerst schwierig erwiesen haben.

Seit Dezember 2015 gibt es einen Consultation Draft der Technical Recommendations zum SEEA-EEA, der das Testen des Ecosystem Accounting auf nationaler Ebene unterstützen soll. Mittlerweile wurden viele Länderstudien durch internationale Organisationen und die Länder selber durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in technischen Recommendations zusammengefasst.

Die Diskussion um einen möglichen Einbau der Ökosystemleistungen in die Umweltgesamtrechnungen benötigt noch weitere Forschungsarbeiten, etwa zu den Themen Klassifikation, Abgrenzung der räumlichen Einheiten, Indikatoren für den Zustand von Ökosystemen und Bewertung. Das SEEA-EEA soll bis 2020 überarbeitet werden.